Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Definition und Erklärung des wirtschaftlichen Totalschadens. Wann er vorliegt und wie die Entschädigung berechnet wird.
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.
Der Begriff „Totalschaden" bedeutet nicht unbedingt, dass das Fahrzeug völlig zerstört ist. Meist handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparatur unwirtschaftlich wäre.
Definition
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.
Berechnung
Die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (Wert des beschädigten Fahrzeugs). Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 Euro, Restwert 2.000 Euro = Erstattung 6.000 Euro.
Unechter Totalschaden
Von einem „unechten" Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten zwar den Wiederbeschaffungswert übersteigen, aber noch im Rahmen der 130%-Grenze liegen (siehe nächste Frage).
Technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder nicht sinnvoll ist – etwa bei schweren Rahmen- oder Karosserieschäden.
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