Was ist eine Wertminderung?
Erklärung der Wertminderung bei Unfallfahrzeugen: Was sie bedeutet, wie sie berechnet wird und wann sie geltend gemacht werden kann.
Sie beschreibt den geringeren Marktwert eines reparierten Unfallfahrzeugs und kann vom Gutachter festgestellt und geltend gemacht werden.
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist nach einem Unfall oft weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz nennt man Wertminderung.
Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, der am Markt entsteht, weil ein Fahrzeug als „Unfallwagen" gilt – unabhängig von der Reparaturqualität. Käufer zahlen für Unfallfahrzeuge in der Regel weniger.
Technische Wertminderung
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn trotz Reparatur ein technisch minderwertiger Zustand verbleibt. Dies ist bei fachgerechter Reparatur heute selten der Fall.
Berechnung durch Gutachter
Die Wertminderung wird vom Sachverständigen nach anerkannten Methoden berechnet. Faktoren sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung und Art des Schadens.
Voraussetzungen
Wertminderung wird typischerweise bei neueren Fahrzeugen (bis etwa 5-6 Jahre) anerkannt. Bei älteren Fahrzeugen oder hoher Laufleistung ist eine Anerkennung schwieriger.
Kontakt: +49 177 5158377 · info@gutachten-berlin.net · Sponholzstr. 43, 12159 Berlin