Wie wird ein Unfall im Ausland reguliert?
Überblick zur Regulierung von Auslandsunfällen in der EU: Schadenregulierungsbeauftragte, anwendbares Recht und wichtige Dokumente.
Versicherer haben in jedem EU-Land Schadenregulierungsbeauftragte. Der Schaden kann in Deutschland abgewickelt werden, nach dem Recht des Unfallortes.
Ein Unfall im Ausland bringt besondere Herausforderungen mit sich. Diese Übersicht erläutert die grundlegenden Mechanismen der grenzüberschreitenden Schadenregulierung innerhalb der EU.
Schadenregulierungsbeauftragte
Jeder Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU muss in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Dadurch können Sie Ihren Schaden in Ihrer Landessprache und in Ihrem Heimatland geltend machen.
Anwendbares Recht
In der Regel gilt das Recht des Unfallortes (lex loci delicti). Das bedeutet: Die Ansprüche richten sich nach den Gesetzen des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dies kann zu abweichenden Schadenpositionen führen.
Europäischer Unfallbericht
Der standardisierte Europäische Unfallbericht erleichtert die Dokumentation und wird in allen EU-Ländern anerkannt. Er sollte bei Auslandsreisen im Fahrzeug mitgeführt werden.
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Karte dient als internationaler Versicherungsnachweis. In einigen Ländern ist sie Pflicht, in anderen erleichtert sie die Abwicklung. Informieren Sie sich vor der Reise über die Anforderungen des Ziellandes.
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