Darf ich trotzdem reparieren lassen?
Wann Sie trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen können und welche Voraussetzungen gelten.
Ja – bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, sofern fachgerecht repariert wird.
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen und die Kosten erstattet bekommen. Man spricht von der „130%-Regelung".
Die 130%-Regel
Die Rechtsprechung erlaubt die Reparatur, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen. Dies gilt als Ausdruck des Integritätsinteresses – also des Interesses, das eigene Fahrzeug zu behalten.
Voraussetzungen
Die Reparatur muss fachgerecht erfolgen und das Fahrzeug in einen verkehrssicheren Zustand versetzen. Zudem müssen Sie das Fahrzeug in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Abrechnung
Sie erhalten die tatsächlichen Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze. Etwaige Wertminderung wird zusätzlich erstattet, sofern sie geltend gemacht werden kann.
Über der 130%-Grenze
Liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wird nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Eine Reparatur ist dann wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.
Kontakt: +49 177 5158377 · info@gutachten-berlin.net · Sponholzstr. 43, 12159 Berlin