Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Anspruch auf Mietwagen nach unverschuldetem Unfall: Kostenübernahme, Tarifwahl und Alternative Nutzungsausfall.
Grundsätzlich der gegnerische Versicherer, sofern marktübliche Tarife gewählt wurden.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Grundsätze.
Anspruch auf Mietwagen
Während der Reparaturzeit oder bis zur Ersatzbeschaffung haben Sie Anspruch auf Mobilität. Dies kann durch einen Mietwagen oder durch Nutzungsausfallentschädigung erfüllt werden.
Kostenübernahme durch Versicherung
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für einen Mietwagen in der Klasse Ihres beschädigten Fahrzeugs – oder einer Klasse darunter, mit entsprechendem Aufschlag.
Marktübliche Tarife
Erstattet werden grundsätzlich nur marktübliche Tarife. Überteuerte Unfallersatztarife können zu Kürzungen führen. Holen Sie idealerweise mehrere Angebote ein.
Nutzungsausfall alternativ
Statt Mietwagen können Sie auch Nutzungsausfall geltend machen – eine pauschale Entschädigung für die entgangene Nutzungsmöglichkeit. Dies kann günstiger oder teurer sein als ein Mietwagen.
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