Wann wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Erklärung, wann die Mehrwertsteuer bei Kfz-Schäden erstattet wird und was bei fiktiver Abrechnung gilt.
Nur wenn sie tatsächlich angefallen ist. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Reparatur erfolgt keine Auszahlung.
Die Mehrwertsteuer ist ein häufig missverstandener Punkt bei der Schadenregulierung. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Grundsätze.
Grundsatz: Tatsächlicher Anfall
Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet: Sie muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden – typischerweise durch die Werkstattrechnung.
Fiktive Abrechnung
Wenn Sie auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen, erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, da sie nicht angefallen ist.
Teilreparatur
Bei einer Teilreparatur (günstiger als im Gutachten) wird die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer erstattet. Sie können also auch in Eigenregie günstiger reparieren und die Differenz behalten.
Vorsteuerabzugsberechtigung
Wenn Sie als Gewerbetreibender vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird nur der Nettobetrag erstattet – Sie holen sich die Vorsteuer ja ohnehin vom Finanzamt zurück.
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