Darf mir die gegnerische Versicherung Werkstatt oder Gutachter vorschreiben?
Warum Sie Gutachter und Werkstatt frei wählen können und wie Sie mit Empfehlungen der Versicherung umgehen.
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Werkstatt und welchen Gutachter Sie wählen.
Nach einem Unfall versuchen Versicherungen häufig, Geschädigte an bestimmte Werkstätten oder Gutachter zu verweisen. Diese Übersicht erklärt Ihre Rechte bei der freien Wahl.
Freie Gutachterwahl
Bei Haftpflichtschäden – also wenn der Unfallgegner schuld ist – haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Freie Werkstattwahl
Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Die Versicherung kann Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben – auch keine „Partnerwerkstatt".
Warum Unabhängigkeit wichtig ist
Versicherungsnahe Gutachter oder Werkstätten können in einem Interessenkonflikt stehen. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden objektiv und im Interesse des Geschädigten.
Typische Formulierungen
Aussagen wie „Wir schicken Ihnen unseren Gutachter" oder „Bitte nutzen Sie unsere Partnerwerkstatt" sind Angebote, keine Verpflichtungen. Sie können höflich ablehnen.
Kontakt: +49 177 5158377 · info@gutachten-berlin.net · Sponholzstr. 43, 12159 Berlin